Infothek
Für Einbau von Rauchwarnmeldern keine Modernisierungsankündigung nötig - Bei Weigerung Kündigung gerechtfertigt
Der Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungsankündigung. Wenn sich eine Mieterin fortgesetzt weigert, den Einbau der Rauchwarnmelder zu dulden, rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung.
mehrKeine Erstattung des Reisepreises bei Änderung des ausführenden Luftfahrtunternehmens - Kein erheblicher Reisemangel
Ein Reisender kann einen Pauschalreisevertrag, der u. a. die Erbringung einer Beförderungsleistung beinhaltet (hier: Flug von Düsseldorf nach Griechenland), nicht bereits deswegen kündigen, weil der Reiseveranstalter den Flug durch ein anderes Luftfahrtunternehmen als zunächst vereinbart durchführen lässt.
mehrBei Mitvermietung einer als Betriebsvorrichtung anzusehenden Druckluftanlage keine erweiterte Gewerbeertragskürzung
Die gewerbesteuerliche Schädlichkeit der Mitvermietung einer Druckluftanlage setzt nicht voraus, dass aus der Mitvermietung ein Gewinn entsteht. Entscheidend für die Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung ist der Umstand, dass die Vermieterin mit der Vermietung einer Betriebsvorrichtung, die als bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen ist, den Bereich der Verwaltung ausschließlich eigenen Grundbesitzes verlässt.
mehrZum fortführungsgebundenen Verlustvortrag einer GmbH nach § 8d KStG
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt nahm Stellung zum Bestehen desselben Geschäftsbetriebs bei Übernahme des Geschäftsbetriebs einer anderen Gesellschaft und einer dadurch bedingten organischen bzw. strukturellen Entwicklung der GmbH im Beobachtungszeitraum.
mehrBesteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen KG - Ansatz fiktiver Aufschlagssätze
Ein möglicher Ansatz fiktiver Aufschlagsätze in Bezug auf die Leistungsbeziehungen zwischen einer ausländischen Muttergesellschaft und der inländischen Betriebsstätte ist den Vorschriften des Außensteuergesetzes nicht zu entnehmen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.